Der Teilzeit-Job – Was ist das genau?

Heutzutage gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten. Gerade dann, wenn es darum geht, Job und Familie miteinander zu vereinbaren, ist es ziemlich nützlich, wenn es verschiedene Alternativen gibt. Ob als Vollzeitarbeiter, als Minijobber oder als Werkstudent. Allerdings ebenfalls sehr beliebt, gerade bei denjenigen, die nicht Vollzeit 50 Stunden oder mehr arbeiten möchten, ist eine sehr attraktive Alternative. Die Rede ist von der sogenannten Teilzeit-Arbeit! Doch was gilt bei dieser Arbeitsform und welche Regelungen treffen wir hier an?

Teilzeit-Arbeit als lukrative Alternative

Teilzeit bedeutet nicht, dass man nun immer genau die Hälfte der normalen Arbeitszeit arbeiten muss. Auch wenn die meisten Teilzeit-Arbeiter im Schnitt etwa 20Stunden pro Woche arbeiten, gilt hier, dass alle Vereinbarungen gelten, bei denen weniger als die normale Arbeitszeit einer Vollzeitstelle vorgesehen ist. Was viele nicht wissen: Auch der 450-Euro-Job, also eine geringfügige Beschäftigung, ist ebenfalls eine Teilzeitstelle. Wie viele Stunden jemand in Teilzeit arbeitet, hängt vom Arbeitgeber ab. Diese vergleichen die Teilzeitstelle meist mit einer Vollzeitstelle, bei der eine gleiche oder eine vergleichbare Arbeit erledigt wird.

Bei der Teilzeitarbeit geht es darum, dass die Arbeitnehmer am Tag weniger Stunden arbeiten oder aber auf weniger Arbeitstage innerhalb der Woche kommen. Dabei gibt es ebenfalls noch die Möglichkeit, in der sogenannten Brückenteilzeit zu arbeiten. Dies bedeutet nichts weiter als eine befristete Form von Teilzeitarbeit.

Viele stellen sich natürlich auch die Frage, wie es bei einem Teilzeit-Job mit dem Urlaubsanspruch aussieht und wie viele Urlaubstage hier zur Verfügung stehen. Dabei ergibt sich der Urlaubsanspruch nicht aus den täglichen Stunden, die gearbeitet wurden, sondern aus der Anzahl der Arbeitstage.